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Beckschäfer & Partner

Steuerberatungs- und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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Kommunalberatung

Wesentliches Ziel der Umstellung der Rechnungslegung kommunaler Unternehmen und insbesondere der öffentlichen Hand ist die Einführung und Installation des NKF = neues kommunales Finanzmanagement. Aus den Rechnungslegungsgrundsätzen ergeben sich insbesondere:

  • Haushaltswahrheit und -klarheit
  • der Grundsatz der Vollständigkeit
  • Vollständigkeit und Richtigkeit sowie die Aktualität, Relevanz und Stetigkeit.

In den einzelnen Bundesländern existieren unterschiedliche Fristen zur Einführung des NKF.

In NRW begann die Einführung in 2005 mit einer Übergangsfrist von 4 Jahren.

Für die Einführung des NKF sind folgende Schritte wesentlich:

  • Vermögenserfassung und -bewertung
  • Feststellung der sonstigen Vermögensgegenstände und Schulden
  • Exakte Periodenabgrenzung auf den Übergangsstichtag
  • Feststellung und Definition von Verantwortungsbereichen
  • Aufstellung einer Eröffnungsbilanz
  • Feststellung der Bewertungsspielräume und Aufzeigen von Szenarien für die laufende Haushaltsführung.

 
Aktuelle Informationen
  • Termine Juli 201
  • Termine August 2010
  • EuGH erklärt Bestimmung des deutschen Erbschaftsteuergesetzes für europarechtswidrig
  • Kosten der Erbauseinandersetzung sind abzugsfähige Verbindlichkeiten des Nachlasses
  • Anforderungen an den Nachweis von Bewirtungsaufwendungen
  • Zusammenfassende Meldung muss ab Juli 2010 früher abgegeben werden
  • Steuerliches Treuhandverhältnis nur bei Weisungsrecht des Treugebers

... und vieles mehr

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