Rechtsberatung
- Familien- und erbrechtliche Beratung
- Nachfolgeregelung
- Unternehmenskäufe- und Verkäufe
- Gesellschaftsrechtliche Strukturierung und Umwandlung
- Optimierung der Rechtsformgestaltung
- Vereinsrecht und Stiftungsrecht
- Sanierung - Restrukturierung - Insolvenzberatung
Ansprechpartner: Jobst Demnitz - Rechtsanwalt
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Rechtsberatung und Rechtsberatungsgesetz (RBerG)
Die Rechtsberatung wird in Deutschland durch das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) (bis 1958 Gesetz zur Verhütung von Missbräuchen auf dem Gebiete der Rechtsberatung genannt) sowie in fünf Verordnungen zur Ausführung des Rechtsberatungsgesetzes geregelt. Danach dürfen neben Rechtsanwälten nur solche Personen fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen, denen eine entsprechende behördliche Erlaubnis erteilt ist. Andere Personen dürfen beispielsweise die Bezeichnung Rechtsbeistand nicht führen. (Wikipedia)



