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Beckschäfer & Partner

Steuerberatungs- und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Schillerstr. 7 - 59065 Hamm
Tel.: +49 2381 911 - 00
Fax: +49 2381 911 - 120
info@beckschaefer-partner.de

Unsere Bürozeiten:
Montag - Donnerstag
8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitags 8:00 Uhr - 16:30 Uhr


Wirtschaftsprüfung

  • Gesetzliche und freiwillige Prüfung von Jahresabschlüssen
  • Due Dilligence
  • Gutachten zur Unternehmensbewertung
  • Prüfung interner Kontrollsysteme (IKS)
  • Testamentsvollstreckung und Vermögensverwaltung

Wir führen gesetzliche vorgeschriebene und freiwillige Jahresabschlussprüfungen durch.

Bei der Prüfung von gemeinnützigen Unternehmen sowie öffentlich-rechtlicher Einrichtungen von Kommunen und Gebietskörperschaften achten wir besonders auf die dafür geltenden Vorschriften des Steuerrechts sowie des öffentlichen Rechts.

Unsere Tätigkeiten sind überregional angelegt. Wir üben diese Tätigkeiten in den Niederlassungen Hamm und Stadtlohn aus.

Die originären Tätigkeiten im Rahmen der Wirtschaftsprüfung führen wir mit der Beckschäfer-Wiese-Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, mit Sitz in Hamm,eingetragen beim Amtsgericht Hamm unter der HRB Nummer 2934 und einer Niederlassung in Stadtlohn aus.

Verantwortliche Wirtschaftsprüfer und Berater sind:

  • Franz Beckschäfer, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
  • Friedrich Wiese, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater, Rechtsbeistand
  • Dr. Werning, Dipl.-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Sowie die Prokuristen

  • Christine Oelsner, Steuerberaterin
  • Frau Gerlach-Nißing, Steuerberaterin

Im Rahmen der linkBAN®-Kooperation sind wir mit über 80 Kanzleien mit internationaler Anbindung zusammengeschlossen.

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Wirtschaftsprüfer

Dem Wirtschaftsprüfer ist es nach § 2 Abs. 1 der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) vorbehalten, "die betriebswirtschaftliche Prüfung, insbesondere von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, durch- zuführen und Bestätigungsvermerke über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen zu erteilen" (Vorbehaltsaufgabe). Nach § 2 Abs. 2 WPO ist ihm außerdem die Steuerberatung gestattet. Weiter kann er auch sonst in wirtschaftlichen Fragestellungen Hilfe leisten. (Wikepedia)

 
Aktuelle Informationen
  • Termine Juli 201
  • Termine August 2010
  • EuGH erklärt Bestimmung des deutschen Erbschaftsteuergesetzes für europarechtswidrig
  • Kosten der Erbauseinandersetzung sind abzugsfähige Verbindlichkeiten des Nachlasses
  • Anforderungen an den Nachweis von Bewirtungsaufwendungen
  • Zusammenfassende Meldung muss ab Juli 2010 früher abgegeben werden
  • Steuerliches Treuhandverhältnis nur bei Weisungsrecht des Treugebers

... und vieles mehr

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